Abrechnungsgrundlage für Psychotherapie bildet die Gebührenordnung für Psycho-therapeuten (GOP). Behandelt werden können somit Selbstzahler, Privatpatienten, Beihilfeempfänger und Heilfürsorgeberechtigte. Gesetzlich Versicherte können nur in Ausnahmefällen über das Kostenerstattungsverfahren behandelt werden.
Sie die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu bezahlen. Als Selbstzahler verzichten Sie auf die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse. Die Kosten orientieren sich an den jeweils aktuellen Sätzen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Die Kosten der Behandlung werden in den meisten Fällen von der privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe übernommen. Bitte informieren Sie sich vor Beginn der Therapie über die genauen Modalitäten der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, besteht die Möglichkeit, die Behandlung nach dem Kostenerstattungsverfahren (d.h. über die gesetzliche Krankenversicherung) abzurechnen. Hier erhalten sie einige wichtige Informationen zum Thema Kostenerstattung: